In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften, die bei der Errichtung und dem Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen zu beachten sind. Diese reichen von allgemeinen Umweltgesetzen über spezifische Vorschriften für bestimmte Industriezweige bis hin zu technischen Richtlinien.
Zu den wichtigsten Gesetzen im Bereich des Umweltschutzes gehören das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Diese Gesetze regeln den Schutz der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch genehmigungsbedürftige Anlagen.
Das BImSchG legt unter anderem Grenzwerte für Luftschadstoffe fest und regelt die Genehmigungspflicht für Anlagen, die potenziell gefährliche Emissionen verursachen können. Das WHG dient dem Schutz von Gewässern vor Verunreinigungen durch Abwasser und regelt ebenfalls die Genehmigung von Anlagen, die Abwasser einleiten. Das BNatSchG zielt darauf ab, die biologische Vielfalt und die natürlichen Lebensräume zu schützen und regelt unter anderem den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft durch genehmigungsbedürftige Anlagen.
Neben den allgemeinen Umweltgesetzen gibt es auch spezifische Vorschriften, die für bestimmte Industriezweige gelten. Beispielsweise müssen Chemieunternehmen zusätzlich zur Genehmigung nach dem BImSchG auch die Anforderungen der Störfallverordnung erfüllen, um Risiken für Mensch und Umwelt durch gefährliche Stoffe zu minimieren. Für den Betrieb von Kernkraftwerken gelten wiederum spezielle Vorschriften des Atomgesetzes sowie der Strahlenschutzverordnung.
Auch im Bereich der Abfallentsorgung gibt es spezifische Vorschriften, wie das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Deponieverordnung.
Neben den gesetzlichen Vorschriften müssen genehmigungsbedürftige Anlagen auch technischen Richtlinien entsprechen. Diese werden vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Experten erarbeitet und dienen als Leitlinien für den Bau, Betrieb und Stilllegung von Anlagen. Ein Beispiel hierfür ist die TA Luft, welche Emissionsgrenzwerte für bestimmte Schadstoffe festlegt.
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